Anmeldeformular_2023_RS, Gym, TGS, FÖS Seite 1-4
Hausordnung der Klosterbergschule Bad Berka
Überall ist das Zusammenleben von Menschen geordnet – auch in der Schule
In unserem Haus gelten die humanistischen und demokratischen Werte von gegenseitigem Respekt, gelebter Toleranz, Rücksichtnahme und Gewaltfreiheit. Daher dulden wir keine rassistischen, antisemitischen, sexistischen, gewaltverherrlichenden und andere menschenverachtenden Äußerungen jeder Art (sowie Zeichen, Symbole, Codes, Marken und Medien).
(siehe Anlage 1)
Die Lehrerinnen und Lehrer, die Schülerinnen und Schüler der Klosterbergschule bekennen sich zu Prinzipien der Höflichkeit und gegenseitigen Achtung für die Gewährleistung einer förderlichen Lernatmosphäre.
Alle sind verpflichtet, aufeinander Rücksicht zu nehmen, Haus, Einrichtung und Lehrmittel sorgsam zu behandeln.
Die Hausordnung gilt für die Schule, das Grundstück der Schule, die Turnhalle sowie für die Gehwege um das Schulgelände.
Sie ist verbindlich für alle in der Schule Beschäftigten, für Schülerinnen und Schüler sowieGäste.
Die Einhaltung der Hausordnung sorgt dafür, dass Unfälle vermieden werden, die Sauberkeit erhalten bleibt und der Unterricht diszipliniert und effektiv gestaltet wird.
Für die Turnhalle gilt zusätzlich die Hallenordnung.
Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, den Anweisungen der Lehrer und technischen Mitarbeiter der Klosterbergschule Folge zu leisten. Zur Unterstützung der aufsichtsführenden Lehrer werden Schülerinnen und Schüler der oberen Klassen hinzugezogen. Den Anweisungen dieser Schülerinnen und Schüler ist im Rahmen ihrer Tätigkeit als Aufsichtsschülerinnen und -schüler ebenfalls Folge zu leisten.
1.) Grundlagen
Die vorliegende Hausordnung beinhaltet Anordnungen und Vorschriften, die sich aus
ergeben.
2.) Zeitliche Festlegungen
2.4. Unterrichtszeiten: Pausenzeiten:
1. Stunde: 7.45 – 8.30 Uhr 8.30 – 8.40 Uhr
2. Stunde: 8.40 – 9.25 Uhr 9.25 – 9.45 Uhr 1. Hofpause
3. Stunde: 9.45 – 10.30 Uhr 10.30 – 10.35 Uhr
4. Stunde: 10.35 – 11.20 Uhr 11.20 – 11.30 Uhr
5. Stunde: 11.25 – 12.10 Uhr 12.10 – 12.45 Uhr 2. Hofpause /Essenspause
6. Stunde: 12.40 – 13.25 Uhr 13.30 – 13.35 Uhr
7. Stunde: 13.35 – 14.20 Uhr 14.20 – 14.25 Uhr
8. Stunde: 14.25 – 15.10 Uhr
In jedem Unterrichtsraum ist die geltende Raumordnung bindend. Darüber hinaus sind folgende Dinge zu beachten:
Festgestellte Schäden am Mobiliar oder dem Gebäude, vor allem beim Betreten des Unterrichtsraumes, sind sofort dem Fachlehrer zu melden.
3.2. Alle Schülerinnen und Schüler haben beim Verlassen des Fachraumes für die Sauberkeit
und Ordnung ihres Platzes zu sorgen. Bei Stundenwechsel ist der Raum zu lüften und die
Tafel vom Ordnungsdienst zu reinigen (zwei Schülerinnen bzw. Schüler, namentliche
Eintragung im Klassenbuch). Der Ordnungsdienst darf nach dem Unterricht den Raum
erst dann verlassen, wenn der Lehrer den ordnungsgemäßen Zustand des Raumes
festgestellt hat. Sollte der Ordnungsdienst seine Aufgaben nicht ordnungsgemäß erledigt
haben, legt die Lehrerin oder der Lehrer entsprechende pädagogische Maßnahmen fest.
3.3. Nach der letzten Stunde werden die Stühle hochgestellt. Berücksichtigt werden müssen
dabei Stundenausfall und Raumtausch.
rungsschutz / keine Haftung!). Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer geben dazu nähere Informationen.
3.6. Es erfolgen regelmäßig Belehrungen bezüglich brandschutzgerechtem Verhalten und
Katastrophenschutz.
3.7. Im Schulgebäude ist das Tragen oder Benutzen von Inline-Skates, Skateboards o.Ä. nicht
erlaubt.
3.8. Schimpfwörter, Obszönitäten, Vulgarismen, diskriminierende und menschenverachtende
Äußerungen sind verboten. Bei wiederholter Missachtung werden die Vorfälle der
Schulleitung gemeldet und sanktioniert.
3.9. Regeln für unseren Schulhof:
4. Unterrichtswege / Verlassen des Schulgeländes
4.1. Während der Unterrichtszeit ist es keiner Schülerin/keinem Schüler gestattet, das
Schulgelände zu verlassen. Über Ausnahmen entscheiden die Klassenlehrerinnen und
Klassenlehrer bzw. die Regelung für die Klassen 9 und 10 in der 2. Hofpause
(ausgenommen ist der Unterricht in der Turnhalle.) Ein verbotswidriges Verlassen
des Schulgeländes aus privaten Gründen führt zum Erlöschen des Versicherungsschutzes.
4.2. Schüler ab Klassenstufe 6 dürfen nach erfolgter Belehrung die Unterrichtswege
selbstständig zurücklegen. Die Unterrichtswege sind zügig und gesittet zurückzulegen.
Abfälle sind ausschließlich in dafür vorgesehene Behältnisse zu entsorgen. Einkäufe, das
Betreten von Nachbargrundstücken sowie Belästigungen von Anwohnern sind untersagt.
5. Unterricht
5.1. Die Unterrichtsräume dürfen nur im Beisein der Lehrerin/des Lehrers oder nach
deren/dessen Aufforderung betreten werden. Mit dem Betreten tritt die Raumordnung in
Kraft.
5.2. Die von den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern festgelegte Sitzordnung ist unbe–
dingt einzuhalten, es sei denn, dass ein Fachlehrer für ihre/seine Stunden Änderungen
vornimmt. Ein Klassenspiegel wird im jeweiligen Fachraum hinterlegt.
(siehe auch Handyordnung.)
6.) Pausen
6.1. Pausen dienen der Ruhe, Entspannung und Erholung sowie der unmittelbaren
Unterrichtsvorbereitung. In dieser Zeit sollen mitgeführtes Essen und Trinken
eingenommen werden. Das Toben und Lärmen auf den Fluren und in den Räumen ist
verboten.
6.2. Die kleinen Pausen sind dem Fachraumwechsel vorbehalten. Der Raumwechsel hat zügig
zu erfolgen. Die Schülerinnen/Schüler verbleiben im aufgesuchten Unterrichtsraum.
Die Schultaschen werden im zukünftigen Klassenraum (oder davor) abgestellt.
Passanten zu belästigen bzw. parkende Fahrzeuge zu beschädigen.
6.5. Die Essenspause sollte zur Nahrungsaufnahme genutzt werden. Die Schulspeisung wird
im Raum 8 ausgegeben. Stundenplanbedingte Ausnahmen werden individuell geregelt.
(Siehe auch Punkt 4.1)
7. Hausrecht
7.1. Die Schulleiterin übt das Hausrecht im gesamten Bereich der Klosterbergschule aus.
7.2. Die Lehrerin/der Lehrer übt in ihrem/seinem Unterrichtsraum und in ihrem/seinem
Aufsichtsbereich das Hausrecht aus.
7.3. Schulfremde Personen dürfen sich nur nach Anmeldung im Sekretariat in der
Klosterbergschule aufhalten.
8. Rauschmittel / Waffen
8.1. Der Besitz, Handel und Genuss von Rauschmitteln* und alkoholischen Getränken sowie
das Rauchen/Dampfen sind im Geltungsbereich der Hausordnung untersagt.
* hierzu zählen auch Energydrinks und andere aufputschende Softgetränke und
Substanzen.
8.2. Alle E-Produkte (E-Zigaretten und E-Shishas) sind im Schulhaus und auf dem
Schulgelände verboten.
8.3. Es ist verboten, Waffen und ähnlich zu verwendende Gegenstände (z.B. Spray, Reizgas,
Messer) mitzubringen.
8.4 Diese Festlegungen gelten für alle schulischen und außerschulischen Veranstaltungen
(auch für Lernen am anderen Ort).
9.) Unterrichtsende
9.1. Die Schülerinnen und Schüler haben nach Beendigung des regulären Unterrichts das Schulgebäude unverzüglich zu verlassen und sich auf dem kürzesten bzw. sichersten Weg nach Hause zu begeben.
9.2. Fahrschülerinnen/Fahrschüler ohne Anschluss dürfen sich in einem dafür vorgesehenen Raum aufhalten.
9.3. Bei vorzeitig beendetem bzw. verspätet begonnenem Unterricht (kurzfristiger Unterrichtsausfall, hitzefrei, Havarien) warden die Schülerinnen und Schüler bis zum regulären Unterrichtsanfang/-ende beaufsichtigt. Art und Ort der Aufsicht stehen am Vertretungsplan.
10. Veranstaltungen
Schulische und außerschulische Veranstaltungen außerhalb der Unterrichtszeit sind
anmeldepflichtig und genehmigungspflichtig.
Die Verantwortung dafür trägt die Veranstalterin /der Veranstalter.
Die Genehmigung können nur die Schulleiterin oder deren Stellvertreterin erteilen.
11. Maßnahmen bei Verstößen gegen die Hausordnung
Verstößt eine Schülerinnen oder ein Schüler bewusst gegen die von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern sowie Eltern aufgestellte Hausordnung, können folgende Erziehungsmaßnahmen ausgesprochen werden:
Dabei muss keine Reihenfolge eingehalten werden.
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Die Änderungen der Hausordnung wurden auf der Sitzung der Lehrerkonferenz am 2. Sep–tember 2021 besprochen und wird verabschiedet auf der Schulkonferenz am 18.10.2021 modifiziert und verabschiedet, sie ist somit vorläufig.