Hausordnung

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Hausordnung der Klosterbergschule Bad Berka

Überall ist das Zusammenleben von Menschen geordnet –  auch in der Schule

 

In unserem Haus gelten die humanistischen und demokratischen Werte von gegenseitigem Respekt, gelebter Toleranz, Rücksichtnahme und Gewaltfreiheit. Daher dulden wir keine rassistischen, antisemitischen, sexistischen, gewaltverherrlichenden und andere menschenverachtenden Äußerungen jeder Art (sowie Zeichen, Symbole, Codes, Marken und Medien).

(siehe Anlage 1)

 

 

Die Lehrerinnen und Lehrer, die Schülerinnen und Schüler der Klosterbergschule bekennen sich zu Prinzipien der Höflichkeit und gegenseitigen Achtung für die Gewährleistung einer förderlichen Lernatmosphäre.

Alle sind verpflichtet, aufeinander Rücksicht zu nehmen, Haus, Einrichtung und Lehrmittel sorgsam zu behandeln.

Die Hausordnung gilt für die Schule, das Grundstück der Schule, die Turnhalle sowie für die Gehwege um das Schulgelände.

Sie ist verbindlich für alle in der Schule Beschäftigten, für Schülerinnen und Schüler sowieGäste.

Die Einhaltung der Hausordnung sorgt dafür, dass Unfälle vermieden werden, die Sauberkeit erhalten bleibt und der Unterricht diszipliniert und effektiv gestaltet wird.

Für die Turnhalle gilt zusätzlich die Hallenordnung.

Alle Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, den Anweisungen der Lehrer und technischen Mitarbeiter der Klosterbergschule Folge zu leisten. Zur Unterstützung der aufsichtsführenden Lehrer werden Schülerinnen und Schüler der oberen Klassen hinzugezogen. Den Anweisungen dieser Schülerinnen und Schüler ist im Rahmen ihrer Tätigkeit als Aufsichtsschülerinnen und -schüler ebenfalls Folge zu leisten.

 

 

1.)   Grundlagen

Die vorliegende Hausordnung beinhaltet Anordnungen und Vorschriften, die sich aus

Thüringer Schulgesetz
Thüringer Schulordnung
Lehrerdienstordnung
Unfallverhütungsvorschriften
Jugendschutzgesetz und
internen Regelungen

ergeben.

 

 

2.)   Zeitliche Festlegungen

 

2.1. Die Schule ist ab 7 Uhr geöffnet.

 

2.2. Generell gilt, dass sich Schülerinnen und Schüler mindestens 10 Minuten vor Beginn der ersten Unterrichtsstunde im Schulhaus aufhalten und dafür sorgen, dass mit dem Klingelzeichen der Unterricht beginnen kann.

 

2.3. Schülerinnen und Schüler, deren Unterricht später beginnt, können sich im Schulhaus aufhalten, wenn  sie  sich ruhig und diszipliniert verhalten und somit den Schulbetrieb nicht stören. Für Fahrschülerinnen und -schüler wird ein Aufenthaltsraum ausgewiesen.

 

 

2.4.   Unterrichtszeiten:                                 Pausenzeiten:

 

       1. Stunde:    7.45   –    8.30 Uhr                 8.30   –    8.40 Uhr

       2. Stunde:    8.40   –    9.25 Uhr                 9.25   –    9.45 Uhr  1. Hofpause

       3. Stunde:    9.45   –  10.30 Uhr                10.30   –  10.35 Uhr

       4. Stunde:  10.35   –  11.20 Uhr                11.20   –  11.30 Uhr  

       5. Stunde:  11.25   –  12.10 Uhr                12.10   –  12.45 Uhr  2. Hofpause /Essenspause      

       6. Stunde:  12.40   –  13.25 Uhr                13.30   –  13.35 Uhr

       7. Stunde:  13.35   –  14.20 Uhr                14.20   –  14.25 Uhr

       8. Stunde:  14.25   –  15.10 Uhr

 

 

 

3.) Ordnung und Sicherheit

 

In jedem Unterrichtsraum ist die geltende Raumordnung bindend. Darüber hinaus sind folgende Dinge zu beachten:

 

3.1. Um die Ordnung auf dem Schulgelände, in den Unterrichtsräumen, den Fluren und auf dem Schulhof zu gewährleisten, sind die aufgestellten Abfallbehälter zu nutzen.

Festgestellte Schäden am Mobiliar oder dem Gebäude, vor allem beim Betreten des Unterrichtsraumes, sind sofort dem Fachlehrer zu melden.

 

3.2. Alle Schülerinnen und Schüler haben beim Verlassen des Fachraumes für die Sauberkeit  

      und Ordnung ihres Platzes zu sorgen. Bei Stundenwechsel ist der Raum zu lüften und die

      Tafel vom Ordnungsdienst zu reinigen (zwei Schülerinnen bzw. Schüler, namentliche

      Eintragung im Klassenbuch). Der Ordnungsdienst darf nach dem Unterricht den Raum

      erst dann verlassen, wenn der Lehrer den ordnungsgemäßen Zustand des Raumes  

      festgestellt hat. Sollte der Ordnungsdienst seine Aufgaben nicht ordnungsgemäß erledigt

      haben, legt die Lehrerin oder der Lehrer entsprechende pädagogische Maßnahmen fest.

 

3.3. Nach der letzten Stunde werden die Stühle hochgestellt.  Berücksichtigt werden müssen

      dabei Stundenausfall und Raumtausch.

 

3.4. Die Nutzung der Schließfächer ist im beschränkten Umfang möglich. Die Mieterin bzw. der Mieter erkennt mit seiner Unterschrift die Nutzerordnung an.

       

3.5. Das Mitführen von Fahrrädern unterliegt gesonderten Regelungen (betrifft Versiche

rungsschutz / keine Haftung!). Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer geben dazu nähere Informationen.

 

3.6. Es erfolgen regelmäßig Belehrungen bezüglich brandschutzgerechtem Verhalten und  

      Katastrophenschutz.

3.7. Im Schulgebäude ist das Tragen oder Benutzen von Inline-Skates, Skateboards o.Ä. nicht

      erlaubt.

3.8. Schimpfwörter, Obszönitäten, Vulgarismen, diskriminierende und menschenverachtende

      Äußerungen sind verboten. Bei wiederholter Missachtung werden die Vorfälle der

      Schulleitung gemeldet und sanktioniert.

3.9. Regeln für unseren Schulhof:

Nutze die Spielgeräte immer bestimmungsgemäß!
Achte auf einen Mindestabstand!
Bewege dich rücksichtsvoll!
Wirf nicht mit Kies!
Sei immer aufmerksam beim Klettern!
Halte die Fallräume frei!
Achte beim Klettern darauf, keine losen Kleidungsstücke, Schlüsselbänder, lange/lose aushängende Schals oder Sonstiges, was dich behindern könnte, zu tragen!
In den Fallschutzbereichen dürfen keine losen Teile (z. B. Holzbretter, Steine) hineingetragen werden, um Verletzungen durch Stürze auf harte Teile zu verhindern!
Bitte Auffälligkeiten umgehend einer Aufsichtsperson melden!

 

 

4. Unterrichtswege / Verlassen des Schulgeländes

 

4.1. Während der Unterrichtszeit ist es keiner Schülerin/keinem Schüler gestattet, das

      Schulgelände zu verlassen. Über Ausnahmen entscheiden die Klassenlehrerinnen und

      Klassenlehrer bzw. die Regelung für die Klassen 9 und 10 in der 2. Hofpause

     (ausgenommen ist der Unterricht in der Turnhalle.) Ein verbotswidriges Verlassen        

     des Schulgeländes aus privaten Gründen führt zum Erlöschen des Versicherungsschutzes.

4.2. Schüler ab Klassenstufe 6 dürfen nach erfolgter Belehrung die Unterrichtswege  

     selbstständig zurücklegen. Die Unterrichtswege sind zügig und gesittet zurückzulegen.

     Abfälle sind ausschließlich in dafür vorgesehene Behältnisse zu entsorgen. Einkäufe, das

     Betreten von Nachbargrundstücken sowie Belästigungen von Anwohnern sind untersagt.

 

 

5. Unterricht

 

5.1.  Die Unterrichtsräume dürfen nur im Beisein der Lehrerin/des Lehrers oder nach

       deren/dessen Aufforderung betreten werden. Mit dem Betreten tritt die Raumordnung in

       Kraft.

 

5.2. Die von den Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern festgelegte Sitzordnung ist unbe

       dingt einzuhalten, es sei denn, dass ein Fachlehrer für ihre/seine Stunden Änderungen

       vornimmt. Ein Klassenspiegel wird im jeweiligen Fachraum hinterlegt.

 

5.2. Die Zeit bis zum Unterricht ist zum Aufsuchen der Fachräume und zur Vorbereitung auf den Unterricht zu nutzen; Arbeitsmittel müssen rechtzeitig ausgepackt werden.

 

5.3. Mobile Endgeräte, Smartwatches und ähnliche Geräte dürfen weder im Unterricht noch in den Pausen von den Schülerinnen und Schülern benutzt werden. Die Geräte einschließlich der Kopfhörer sind während des Unterrichtes in den Schultaschen aufzubewahren. Mitgeführte mobile Endgeräte müssen ausgeschaltet in den Schultaschen verbleiben. Es erfolgt keine Haftung bei Beschädigung/Verlust.

(siehe auch Handyordnung.)

 

5.5. Die Schule ist befugt, den Schülern Gegenstände, die den Unterricht oder die Ordnung der Schule stören können (siehe auch 5.4.) wegzunehmen und sicherzustellen. Über die Rückgabe entscheidet die Klassenlehrerin/der Klassenlehrer bzw. die Schulleiterin.

 

5.6. Essen und Trinken sind während des Unterrichtes in der Regel nicht gestattet. Über Ausnahmen entscheidet die Fachlehrerin/der Fachlehrer nach eigenem Ermessen.

 

5.7. Elektronische Geräte wie Schalttafeln, Rollos, PC und deren Zubehör u.Ä. sind nur durch die Lehrerin/den Lehrer oder speziell beauftragte Schülerinnen/Schüler zu bedienen.

 

 

6.)    Pausen

 

6.1.   Pausen dienen der Ruhe, Entspannung und Erholung sowie der unmittelbaren

        Unterrichtsvorbereitung. In dieser Zeit sollen mitgeführtes Essen und Trinken

        eingenommen werden. Das Toben und Lärmen auf den Fluren und in den Räumen ist

        verboten.

 

6.2. Die kleinen Pausen sind dem Fachraumwechsel vorbehalten. Der Raumwechsel hat zügig

      zu erfolgen. Die Schülerinnen/Schüler verbleiben im aufgesuchten Unterrichtsraum.

 

6.3. Während der Hofpausen hält sich in der Regel keine Schülerin und kein Schüler im Schulgebäude auf. Ausnahmen: Essenspause, Pausenversorgung, Aufsicht usw.

     Die Schultaschen werden im zukünftigen Klassenraum (oder davor) abgestellt.

 

6.4. Es ist strengstens untersagt, mit Steinen oder Schneebällen zu werfen, Passantinnen und  

Passanten zu belästigen bzw. parkende Fahrzeuge zu beschädigen.

 

6.5.   Die Essenspause sollte zur Nahrungsaufnahme genutzt werden. Die Schulspeisung wird

        im Raum 8 ausgegeben. Stundenplanbedingte Ausnahmen werden individuell geregelt.    

       (Siehe auch Punkt 4.1)

 

6.6. Bei der Benutzung der Spiel- und Sporteinrichtungen auf dem Schulhof ist auf gegenseitige Rücksichtnahme, „fair play“, Ordnung und Sauberkeit zu achten.

 

 

7.    Hausrecht

 

7.1.  Die Schulleiterin übt das Hausrecht im gesamten Bereich der Klosterbergschule aus.

 

7.2.  Die Lehrerin/der Lehrer übt in ihrem/seinem Unterrichtsraum und in ihrem/seinem

       Aufsichtsbereich das Hausrecht aus.

 

7.3.   Schulfremde Personen dürfen sich nur nach Anmeldung im Sekretariat in der

        Klosterbergschule aufhalten.

 

 

8.   Rauschmittel / Waffen

 

8.1.  Der Besitz, Handel und Genuss von Rauschmitteln* und alkoholischen Getränken sowie

       das Rauchen/Dampfen sind im Geltungsbereich der Hausordnung untersagt.

        * hierzu zählen auch Energydrinks und andere aufputschende Softgetränke und

           Substanzen.

8.2. Alle E-Produkte (E-Zigaretten und E-Shishas) sind im Schulhaus und auf dem

      Schulgelände verboten.

 

8.3. Es ist verboten, Waffen und ähnlich zu verwendende Gegenstände (z.B. Spray, Reizgas,

      Messer) mitzubringen.

 

8.4   Diese Festlegungen gelten für alle schulischen und außerschulischen Veranstaltungen

      (auch für Lernen am anderen Ort).

 

9.)   Unterrichtsende

9.1.   Die Schülerinnen und Schüler haben nach Beendigung des regulären Unterrichts das Schulgebäude unverzüglich zu verlassen und sich auf dem kürzesten bzw. sichersten Weg nach Hause zu begeben.

 

9.2.   Fahrschülerinnen/Fahrschüler ohne Anschluss dürfen sich in einem dafür vorgesehenen Raum aufhalten.

 

9.3.   Bei vorzeitig beendetem bzw. verspätet begonnenem Unterricht (kurzfristiger Unterrichtsausfall, hitzefrei, Havarien) warden die Schülerinnen und Schüler bis zum regulären Unterrichtsanfang/-ende beaufsichtigt. Art und Ort der Aufsicht stehen am Vertretungsplan.

 

9.4. Wenn die Sorgeberechtigten eine schriftliche Genehmigung (jeweils für ein Schuljahr bzw. auf Zeit) erteilen, dürfen die Schülerinnen und Schüler unbeaufsichtigt bleiben bzw. nach Hause  gehen. Damit tritt Punkt 9.3. außer Kraft.

 

10.  Veranstaltungen

 

       Schulische und außerschulische Veranstaltungen außerhalb der Unterrichtszeit sind    

       anmeldepflichtig und genehmigungspflichtig.

       Die Verantwortung dafür trägt die Veranstalterin /der Veranstalter.

       Die Genehmigung können nur die Schulleiterin oder deren Stellvertreterin erteilen.

 

11. Maßnahmen bei Verstößen gegen die Hausordnung

 

Verstößt eine Schülerinnen oder ein Schüler bewusst gegen die von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern sowie Eltern aufgestellte Hausordnung, können folgende Erziehungsmaßnahmen ausgesprochen werden:

 

Heranziehen zu gemeinnützigen Arbeiten (Hausmeister, Reinigungsfirma)
Pflegearbeiten in der Gemeinde (Müll aufsammeln auf Gehwegen, in Parks o.Ä.)
Sozialdienst nach Absprache mit den zuständigen Stellen
Information der Eltern
Aussprechen einer Missbilligung über den Schulfunk durch die Schulleiterin

 

Dabei muss keine Reihenfolge eingehalten werden.

 

 

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Die Änderungen der Hausordnung wurden auf der Sitzung der Lehrerkonferenz am 2. September 2021 besprochen und wird verabschiedet auf der Schulkonferenz am 18.10.2021 modifiziert und verabschiedet, sie ist somit vorläufig.